Globale Verantwortung ​durch das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz

Dezember 2023  | Lesezeit: 1 Minuten

Aus Verpflichtung wird Chance – für direkt und indirekt betroffene Unternehmen

Die Absicht hinter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist unumstritten sinnvoll. Ab dem 01.01.2024 müssen sich auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit diesem Thema befassen. 

Wir wissen um die Relevanz weltweiter Produktionen und den Herausforderungen, Lieferketten ethisch und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig prägt die Globalisierung die Modernisierung von Lieferketten. Das Lieferkettengesetz setzt hierbei neue Maßstäbe und fordert Unternehmen dazu auf, ihre Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit zu übernehmen. 

Seit Januar 2023 gilt hierzulande das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit verbindlichen Standards zu Umweltschutz und Menschenrechten. Das Gesetz legt ab dem 01.01.2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden Sorgfaltspflichten in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten auf. Nun zieht die Europäische Union nach und verhandelt über Lieferkettenrichtlinien, welche gegenüber dem deutschen Pendant noch einmal verschärft werden sollen. Unter anderem möchte die EU bereits Unternehmen in die Pflicht nehmen deren Beschäftigtenzahl über 250 Mitarbeiter liegt. Wir verstehen die Auswirkungen einer solchen Gesetzgebung und dem daraus resultierenden Aufwand. Unsere Experten zeigen, wie das LkSG Ihnen einen unternehmerischen Mehrwert bietet. Erfahren Sie mehr auf unserer Homepage oder im persönlichen Gespräch mit unseren Experten. 

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